Wie funktionieren Volksbegehren?

von Ratsmitglied am 09/10/11 um 12:05

Krisenzeiten, Unruhen und politische Verdrossenheit sind heute beständige Themen in den Medien und in privaten Diskussionen. Fast den gesamten Tag sind wir von Medien umgeben, die uns mit allen nötigen und unnötigen Themen im Überfluss versorgen. Der Bürger, der vor Jahrzehnten diese Einflussnahme im heutigen Ausmaße gar nicht kannte, möchte sich einmischen und mitreden und dabei Entscheidungen, die für ihn eine besondere Relevanz oder Auswirkung haben könnten, beeinflussen.

Die Situation in Deutschland

In Deutschland gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten. Eine und mit Sicherheit die sinnvollste, wenn man Mitstreiter mobilisieren kann, ist das Volksbegehren. Volksbegehren sind legitime und demokratische Mittel, in dem man seine Standpunkte einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen und gegeben falls die politische Entscheidung rückgängig, stoppen oder beeinfluss kann. Also eine direkte Beteiligung vom Volk an den jeweiligen politischen Entscheidungen.

Unterschriftenlisten dürfen nur von Wahlberechtigten ausgefüllt werden

Hierzu muss der Initiator, will er z.B. ein Gesetzentwurf einbringen, in einer vorgegebenen Frist eine feste Anzahl von Unterschriften in den Deutschen Bundestag (bei Bundesgesetzen) vorlegen. Dabei muss es sich um Unterschriften Wahlberechtigter handeln. Ein wahlberechtigter Bürger muss sich eindeutig in den Listen mit seinem Namen, seiner Meldeanschrift und dem Geburtsdatum kennzeichnen und dieses mittels Unterschrift bestätigen. Die Daten werden später im Melderegister abgefragt. Bei den Listen gibt es ebenfalls eindeutige Formvorschriften (die sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden). Die Interessierten können sich so an den Ständen eintragen (die Listen werden dann an das zuständige Amt übergeben). Das Parlament entscheidet nun vollkommen unabhängig, ob es diese Eingabe annimmt oder nicht. Bei Ablehnung kann der Bürger dann einen Volksentscheid verlangen. Zumeist sollte der Bürger ein Korrekturbegehren (fakultatives Referendum) als Form vom Volksbegehren wählen. Der Vorteil liegt hier in der niedrigen Unterschriftensammlung und der verkürzten Frist. Der Antrag auf Volksbegehren (Bundesebene) muss von mindestens 1% der Wahlberechtigten (aber nicht mehr als 7.000) in den betroffenen Regionen unterschrieben werden. Danach hat die Bundesregierung zwei Jahre Zeit und kann dem Wunsch folgen oder bei Ablehnung verlangen eine Volksbefragung durchzuführen. Bei einer Zustimmung muss die Bundesregierung in einer Frist von weiteren zwei Jahren, dem Antrag folgen.

Volksbegehren auf Landesebene

Volksbegehren, die auf Landesebene durchzuführen sind, gestalten sich meistens umfangreicher, wenn nicht sogar unmöglich. Jedes Land hat hier unterschiedliche Voraussetzungen. In einigen Bundesländern wird die Durchführung dadurch unnötig behindert. Zum Beispiel durch einen sogenannten Amtseintrag, bei dem sich die Bürger in Listen eintragen lassen kann, wenn ein vereidigter Beamter dabei ist. Als bestes Beispiel dient das Bundesland Saarland, in dem es faktisch noch nie ein solches Begehren gab. Die anfallenden Kosten müssen fast vollumfänglich durch die Initiatoren übernommen werden (in einigen Bundesländern besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, bei Erfolg eine Kostenerstattung zu beantragen). Abgleichkosten, sowie Prüfungen und damit weiter verbundener Aufwand müssen nicht durch den Initiator bezahlt werden, sondern durch die Staatskasse. Hier noch ein Hinweis, wenn Sie für ein neues Bundesland stimmen möchten: Wenn Sie mindestens 10% von Wahlberechtigten zusammenbekommen, können Sie die Gründung eines eigenen Bundeslandes fordern. Die Wahlberechtigten sollten hierbei in einem abgegrenzten Raum, der sich über mehrere Bundesländer verteilt, leben. Dieser abgegrenzte Raum muss mindestens über eine Million Einwohner haben.

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