Der Ablauf der Bundestagswahlen in Deutschland
von Ratsmitglied am 01/11/11 um 11:40
Alle vier Jahre finden in Deutschland Bundestagswahlen statt. Leider gibt es bei vielen Bürgern immer noch Unklarheiten darüber, wie die Bundestagswahl wirklich funktioniert. Was wird eigentlich genau gewählt? Was bedeuten Erst- und Zweitstimme? Der folgende Artikel soll helfen die wichtigsten Begriffe zu klären.
Die fünf Grundsätze für eine Bundestagswahl
Der erste Grundsatz ist die Allgemeinheit der Wahl. Jeder Bundesbürger ab 18 Jahren darf an einer Bundestagswahl teilnehmen. Dies gilt für alle volljährigen Bundesbürger, unabhängig von Rasse, Religion, Geschlecht oder politischer Anschauung. Jeder Bürger erhält mit seiner Volljährigkeit ein aktives und ein passives Wahlrecht. Aktives Wahlrecht bedeutet, das Recht aktiv an einer Bundestagswahl teilzunehmen und seine Stimme abgeben zu dürfen. Passives Wahlrecht bedeutet, das Recht selber gewählt zu werden. Der zweite Grundsatz ist die Freiheit der Wahl. Rund um die Wahl muss es einen freien Prozess der Meinungsbildung geben. Meinungen und Entscheidungen dürfen frei zum Ausdruck gebracht werden. Druck oder Drohungen jeglicher Art sind verboten und wären eine Verletzung des freien Wahlrechts. Der dritte Wahlgrundsatz ist der Grundsatz der Unmittelbarkeit. Das bedeutet, die Abgeordneten (Vertreter) werden auf direktem Weg gewählt. Der vierte Wahlgrundsatz ist der der Gleichheit. Jede Wahlstimme zählt gleichermaßen. Dies gilt sowohl für den Zähl-, als auch auf den Erfolgswert einer Stimme. Das bedeutet der Wert einer Stimme darf nicht von Rasse, Geschlecht, Religion, politischer Gesinnung, Einkommen, Bildung oder der Größe des Wahlkreises abhängen. Der fünfte und letzte Wahlgrundsatz ist die geheime Wahl. Das heißt nur der Wähler selbst darf wissen, wie er gewählt hat.
Wer wird bei der Bundestagswahl gewählt?
Die wahlberechtigten Bürger wählen nicht direkt den oder die Bundeskanzler/in. Viele Wähler sind sich nicht bewusst, dass sie nur die Abgeordneten, also die Mitglieder des nächsten Bundestages, wählen. Die gewählten Abgeordneten wählen dann den oder die Bundeskanzler/in. Vorgeschlagen wird der oder die zur Wahl stehende Bundeskanzler/in vom Bundespräsidenten.
Erst- und Zweitstimme
Die Erststimme ist eine personenbezogene Stimme. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat für den Bundestag gewählt. Dazu stellt jede Partei einen Kandidaten pro Wahlkreis zur Auswahl. Darüber hinaus können sich auch parteilose Kandidaten zur Wahl stellen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht dann auf direktem Weg in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wird die Partei oder die Landesliste gewählt. Was bedeutet das? Alle Parlamentsmandate werden über die Abgabe der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt, die im ganzen Bundesgebiet mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Das bedeutet jede Partei erhält, abhängig von ihrem Zweitstimmenanteil, anteilig Sitze im Bundestag. Eine Partei kann auch über die Erststimme, entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil, Direktmandate erhalten.
Was sind Überhangmandate?
Durch die Kombination einer Erst- und Zweitstimme bei der Wahl kann es passieren, dass aufgrund der erhaltenen Erststimmen für eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag einziehen können, als dies durch die Anzahl der erhaltenen Zweitstimmen möglich wären. Diese zusätzlichen Mandate werden Überhangmandate genannt.
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